Aktuell gesperrt
| Strecke / Stelle | Was & warum | Bis wann |
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| Krkonošský národní park (KRNAP) – Zufahrten abseits der öffentlichen Straßen | Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen ins Nationalparkgebiet ist nach dem tschechischen Naturschutzgesetz Nr. 114/1992 Sb. geregelt; welche Wege befahren werden dürfen, legt die Správa KRNAP in Vrchlabí in der Allgemeinverfügung Opatření obecné povahy č. 1/2025 fest. In den Ruhezonen (klidová území) und der Naturzone ist die Zufahrt nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich, im übrigen Gebiet nur für Anwohner, Eigentümer, Beschäftigte, Übernachtungsgäste und Versorgungsfahrten. | dauerhaft |
| Auffahrten zu Luční bouda, Sněžka und Špindlerova bouda | Die Nationalparkverwaltung stellt in ihren FAQ klar, dass diese Kammziele nicht mit dem eigenen Fahrzeug angefahren werden können. Genehmigungen gibt es nur für Sicherheitskräfte, die Parkverwaltung, Eigentümer und Mieter von Objekten sowie Versorgungsfahrten für Bauden, Hotels und Pensionen. | dauerhaft |
| Karkonoski Park Narodowy (polnische Seite) | Die Direktion des Karkonoski Park Narodowy lässt private Fahrzeuge im Nationalpark grundsätzlich nicht zu und beruft sich dabei auf das polnische Naturschutzrecht. Befahrgenehmigungen mit festen Zeitfenstern erhalten nur Parkpersonal und die Betreiber der Schutzhütten (schroniska). | dauerhaft |
| KRNAP – Zufahrten zu Überwinterungs- und Fütterungsobjekten | Die Správa KRNAP sperrt vom 1. November bis 30. April die Zufahrten zu Überwinterungsobjekten und Fütterungsstellen in mehreren Ortslagen, unter anderem Červený kopeček, Jizerský důl und Alpina II, um das Wild nicht zu stören. | Wintersperre 1. Nov.–30. April |
Stand: 30.07.2026 · Tagesaktuelle Lage vor der Tour über den Verkehrswarndienst prüfen.
Sicherheit, Streckenzustand & Verkehrsregeln im Riesengebirge
Weil die Runden ständig zwischen Tschechien und Polen wechseln, lohnt ein Blick auf die Formalitäten. Beide Länder sind EU- und Schengen-Mitglieder, die Grenzübergänge sind offen; Personalausweis und Fahrzeugpapiere gehören trotzdem griffbereit ins Gepäck. Die Grüne Karte als internationaler Versicherungsnachweis wird empfohlen und kostet bei der eigenen Kfz-Versicherung nichts extra.
Für Tschechien ist eine Besonderheit wichtig: Auf mautpflichtigen Straßen gilt die Vignettenpflicht, Krafträder sind davon jedoch ausgenommen und brauchen keine Vignette. Die konkreten Preise ändern sich und werden hier bewusst nicht genannt. In Polen sind die normalen Straßen der Region mautfrei.
Es gelten zwei Währungen: in Tschechien die Tschechische Krone (CZK), in Polen der Złoty (PLN). Der Euro wird stellenweise angenommen, meist zu schlechtem Kurs; etwas Bargeld beider Währungen oder eine Karte erspart Ärger an Tankstelle und Gasthaus. Beim Alkohol gilt in Tschechien die strikte 0-Promille-Regel, in Polen ein sehr niedriger Grenzwert — für Fahrer heißt das in beiden Ländern: nichts trinken. Die Straßen im Gebirge sind überwiegend gut ausgebaut, in Höhenlagen und auf Nebenstrecken muss man aber mit Frostaufbrüchen, Split und engen, teils unübersichtlichen Kurven rechnen.